Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE-VERKAUF (B2C)
Artikel 1: Definitionen 1. Primärversorgung Bei Schreibproblemen mit Sitz in Tilburg, Handelskammer Nummer 72203307, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet. 2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet. 3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen. 4. Der Vertrag bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers. 2. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 3: Zahlung 1. Der volle Kaufpreis wird immer pro Rechnung bezahlt. In einigen Fällen wird eine Anzahlung für Reservierungen erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung. 2. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig bezahlt, werden Erinnerungsnachrichten gesendet. Bleibt der Käufer in Verzug, wird die Bestellung storniert. 3. Weigert sich der Käufer, an der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er nicht zur Zahlung verpflichtet.
Artikel 4: Angebote, Angebote und Preis 1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wenn das Angebot nicht innerhalb dieser festgelegten Frist angenommen wird, verfällt das Angebot. 2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. 3. Angebote und Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen ausdrücklich und schriftlich zustimmen. 4. Der auf Angeboten, Angeboten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben zusammen.
Artikel 5: Widerrufsrecht 1. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu kündigen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingeht. 2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Vorgaben maßgeschneidert sind oder eine kurze Haltbarkeit haben. 3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular vom Verkäufer verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dies dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung des Käufers zur Verfügung zu stellen. 4. Während der Reflexionsphase wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und - soweit dies vernünftigerweise möglich ist - in der Originalverpackung an den Verkäufer gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers zurücksenden.
Artikel 6: Änderungen der Vereinbarung 1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags die auszuführenden Arbeiten geändert oder ergänzt werden müssen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen. 2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Leistung beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren. 3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und / oder qualitative Konsequenzen hat, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber informieren. 4. Wenn die Parteien einen festen Preis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags dazu führt, dass dieser Preis überschritten wird. 5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zugeschrieben werden können.
Artikel 7: Lieferung und Übertragung von Risiken 1. Sobald der gekaufte Artikel gemäß der Sendungsverfolgung von Post NL beim Käufer eingegangen ist, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8: Forschung, Beschwerden 1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, jedoch in jedem Fall innerhalb kürzester Zeit, zu prüfen. Dabei sollte der Käufer untersuchen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Artikel den Vereinbarungen der Parteien entspricht oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen entsprechen, die für sie im normalen (Handels-) Verkehr gelten. 2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware sind vom Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer einzureichen. 3. Wird die Reklamation innerhalb der festgelegten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung entweder zu reparieren oder erneut zu liefern oder zu stornieren und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden. 4. Kleinere und / oder übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden. 5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu derselben Vereinbarung gehören. 6. Reklamationen werden nicht mehr akzeptiert, nachdem der Käufer die Ware bearbeitet hat.
Artikel 9: Muster und Modelle 1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass der zu liefernde Artikel diesem entsprechen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Artikel diesem entspricht. Bei Vereinbarungen über unbewegliches Vermögen wird auch davon ausgegangen, dass die Oberfläche oder andere Abmessungen und Angaben lediglich Richtwerte sind, ohne dass der zu liefernde Gegenstand dieser entsprechen muss.
Artikel 10: Lieferung 1. Die Lieferung erfolgt per Post-NL-Briefkastenpaket mit Sendungsverfolgung. Alle Kosten hierfür gehen zu Lasten des Verkäufers. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem der Verkäufer sie liefert oder an ihn liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. 3. Wird mehr als ein Artikel in einem Briefkastenpaket geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, zusätzliche Versandkosten zu berechnen. 4. Benötigt der Verkäufer Informationen vom Käufer zur Vertragserfüllung, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat. 5. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine Frist. Wird die Laufzeit überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer einen schriftlichen Verzug mitteilen. 6. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Teile bei Lieferung in Teilen gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11: Höhere Gewalt 1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen. 2. Mit höherer Gewalt meinen die Parteien jedenfalls jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen der Käufer die normale Vertragserfüllung nicht vernünftigerweise erwarten kann wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr. Bürgerkrieg und Unruhen, Belästigungen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Firma Besatzung, Streik, Arbeitnehmer Ausgrenzung, geändert staatlichen Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen des Verkäufer Geschäft. 3. Darüber hinaus verstehen die Parteien mit höherer Gewalt den Umstand, dass die Lieferantenunternehmen, von denen der Verkäufer für die Vertragserfüllung abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer kann dafür verantwortlich gemacht werden. 4. Tritt eine oben genannte Situation auf, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorhergehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen. 5. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 12: Übertragung von Rechten 1. Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit Eigentumsrecht gemäß Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht 1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen. 2. Werden die vereinbarten im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Es gibt dann den Standard eines Gläubigers. In diesem Fall kann keine verspätete Lieferung gegen den Verkäufer geltend gemacht werden. 3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. 4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die an den Käufer gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt zu versichern und gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf ersten Antrag zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. 5. Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß gezahlt, so hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat. 6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Aussetzung des Zahlungsverkehrs durch den Käufer sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
Artikel 14: Haftung 1. Jegliche Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags entstehen, ist immer auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall durch die abgeschlossene (n) Haftpflichtversicherung (en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Police. 2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten resultieren, ist nicht ausgeschlossen.
Artikel 15: Beschwerdepflicht 1. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Beschwerden über die geleistete Arbeit unverzüglich zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann. 2. Ist eine Reklamation begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16: Garantien 1. Wenn Garantien in der Vereinbarung enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass der verkaufte Artikel vertragsgemäß ist, einwandfrei funktioniert und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der vom Käufer verkauften Artikel. 2. Der Zweck der genannten Garantie besteht darin, eine solche Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu schaffen, dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer vollständig auf Kosten und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer niemals eine akzeptieren kann Verletzung einer Garantie in dieser Hinsicht. invoke Artikel 6:75 BW. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn die Zuwiderhandlung dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt werden können. 3. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, den gekauften Artikel für die Zwecke herzustellen oder zu verwenden, für die er bestimmt war nicht vorgesehen.. 4. Wenn sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel bezieht, ist die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht 1. Für jede Vereinbarung zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht. 2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem sich die Primäversorgung bei schreibproblemen befindet / eine Praxis / ein Büro hat, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. 3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. 4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.